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Beispielrechnung

Stiften ist deutlich effizienter als Spenden. Im Gegensatz zur Spende, ist eine Stiftung steuerbegünstigt und muss ihre Erträge nicht versteuern. Angenommen Sie möchten in den nächsten elf Jahren jeweils 10.000 Euro einem guten Zweck zukommen lassen, dann müssten Sie im ersten Jahr immer noch sämtliche Erträge aus den zunächst verbleibenden 100.000 Euro mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Stiften Sie auch diese 100.000 Euro, stehen der Stiftung zur Verwirklichung der von Ihnen gewünschten Zwecke aber sämtliche Erträge zur Verfügung!

Dabei sichert eine Stiftung dauerhaft den geförderten Zweck, während Spenden spätestens innerhalb von zwei Jahren nach den gesetzlichen Vorschriften der Abgabenordnung komplett von einer gemeinnützigen Organisation verbraucht werden müssen. Dabei können Sie bei der Neugründung einer Stiftung einen Betrag in Höhe von insgesamt 307.000 Euro heute stiften, steuerlich diesen Betrag aber ein Jahr zurück und zehn Jahre in die Zukunft verteilen - als wenn Sie die Teilbeträge spenden würden.